Der medizinische Standard

Der medizinische Standard –
Ein schillernder Maßstab?

Spannungen zwischen Medizin, Ökonomie, Ethik, Haftungs- und Sozialrecht

In der medizinischen Praxis kommt dem „Standard“ herausragende Bedeutung zu. Er ist Maßstab für die korrekte Therapie eines Patienten, für den Inhalt der vom Arzt zu erbringenden Leistung, für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung insgesamt. Allerdings wird der Begriff in den verschiedenen Disziplinen nicht immer deckungsgleich verwendet. Medizin, Ökonomie, Ethik, Haftungsrecht und Sozialrecht stellen an die ärztliche Tätigkeit vielmehr unterschiedliche Anforderungen.

Diese Unterschiede erzeugen zunehmend Spannungen und Konflikte in der Praxis, rufen Steuerungsprobleme im Gesundheitswesen hervor und belasten nicht zuletzt das Verhältnis zwischen Arzt und Patient mitunter erheblich. Dies gilt im Besonderen vor dem Hintergrund steigender ökonomischer Anforderungen.

Die Expertengruppe „Medizin und Standard“ zeigt diese Verwerfungen identifizieren und Perspektiven auf. Erste Ergebnisse wurden am 10. März 2017 auf einem Symposium in Köln vorgestellt. Zum Abschluss ihrer gemeinsamen Tätigkeit erarbeiteten die Experten ein zusammenfassendes Papier, das am 28. September 2018 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften der Öffentlichkeit präsentiert, von namhaften Gastreferenten kommentiert und diskutiert wurde.

Programm

10.00 UhrTagungseröffnung
 

Begrüßung und Einführung 
Prof. Dr. med. Christiane Woopen
Geschäftsführende Direktorin von ceres sowie Leiterin der Forschungsstelle Ethik
der Uniklinik Köln

Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier
Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universität zu Köln

 

Grußworte
Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery
Präsident der Bundesärztekammer

Dr. Frank Suder
Vorstand der Fritz Thyssen Stiftung

10.30 UhrStandard(s) in der Medizin
 

Prof. Dr. med. Hans-Detlev Saeger
em. Direktor der Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum
der TU Dresden

Prof. Dr. med. Hans-Friedrich Kienzle
Chefarzt der Chirurgischen Klinik Köln-Holweide i.R.

 

Kommentar
Prof. Dr. med. Ina B. Kopp
Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement

 Diskussion
11.30 UhrKaffeepause
11.45 UhrKrankenversicherungsrechtliche Standardsetzung
 

Dr. iur. Anne Barbara Lungstras
Richterin am Sozialgericht Berlin, ehem. Wiss. Mitarb. am Bundessozialgericht

Prof. Dr. iur. Thorsten Kingreen
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht
der Universität Regensburg

 

Kommentar
Dr. iur. Dominik Roters
Justiziar, Leiter der Abteilung Recht sowie stellvertretender Geschäftsführer
des Gemeinsamen Bundesausschusses

 Diskussion
12.45 UhrMittagspause
13.45 UhrZivilrechtlicher Standard & Divergenzen zwischen
Haftungs- und Sozialrecht
 

Wolfgang Frahm 
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig

Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier
Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universität zu Köln

 Diskussion
14.30 UhrKaffeepause
14.45 UhrEthische und ökonomische Perspektiven
 

Prof. Dr. med. Christiane Woopen
Geschäftsführende Direktorin von ceres sowie Leiterin der Forschungsstelle Ethik
der Uniklinik Köln

 

Kommentar
Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem
Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen

 Diskussion
15.30 UhrPodiumsdiskussion
 

Moderation
Vera von Pentz
Richterin am Bundesgerichtshof, stellvertretende Vorsitzende des VI. Zivilsenats

16.30 UhrTagungsende

Datum: 28. September 2018

Zeit: 10:00 – 16:30 Uhr

Ort: Leibniz-Saal, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Jägerstraße 22-23, 10117 Berlin

Gefördert durch die